Urteile nach Gerichten
- Verwaltungsgericht Ansbach, Beschluss v. 06.02.2008 - Az.: AN 4 S 08.00094
- Verwaltungsgericht Ansbach, Beschluss v. 30.04.2009 - Az.: AN 4 S 09.00550
- Leitsatz:
Eine Klage gegen das Verbot, Glücksspiele über das Internet in einem bestimmten Bundesland zu betreiben, hat aufschiebende Wirkung, wenn nicht feststeht, dass dem Betreiber tatsächlich technische Möglichkeiten zur Verfügung stehen, um Teilnehmer aus diesem Bundesland auszuschließen.
- Verwaltungsgericht Ansbach, Beschluss v. 15.06.2010 - Az.: AN 4 S 10.00573
- Leitsatz:
Bereits ein Einsatz von 50 Cent für Poker, Casino und Online-Wetten stellt ein unerlaubtes Glücksspiel dar. Unabhängig von der Höhe des Betrages verstößt jeder Einsatz gegen die Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrages.
- Verwaltungsgericht Arnsberg, Beschluss v. 23.05.2006 - Az.: 1 L 379/06
- Leitsatz:
Die Regelungen des Sportwettengesetz NRW, des Lotteriestaatsvertrag und § 284 StGB verstoßen gegen
europäisches Recht und sind daher nicht anwendbar. Für die private Sportwetten-Vermittlung
ist somit die Lizenz eines europäischen Mitgliedsstaates ausreichend.
- Verwaltungsgericht Arnsberg, Beschluss v. 21.08.2006 - Az.: 1 L 725/06
- Leitsatz:
1. Das nordrhein-westfälische Sportwettenrecht verstößt gegen EU-Recht.
2. Entgegen dem OVG NRW (Beschl. v. 28.06.2006 - Az.: 4 B 961/06) existiert kein allgemeines Prinzip der Rechtssicherheit, dass die Rechtsfolgen einer Kollision mit höherrangigem Recht beschränkt, um unerträgliche Konsequenzen einer sonst eintretenden Regelungslosigkeit zu vermeiden.
3. Das Verbot, private Sportwetten an im EU-Ausland konzessionierte Anbieter zu vermitteln, ist daher rechtswidrig. - Verwaltungsgericht Arnsberg, Beschluss v. 22.08.2006 - Az.: 1 L 633/06
- Leitsatz:
1. Das nordrhein-westfälische Sportwettenrecht verstößt gegen EU-Recht.
2. Entgegen dem OVG NRW (Beschl. v. 28.06.2006 - Az.: 4 B 961/06) existiert kein allgemeines Prinzip der Rechtssicherheit, dass die Rechtsfolgen einer Kollision mit höherrangigem Recht beschränkt, um unerträgliche Konsequenzen einer sonst eintretenden Regelungslosigkeit zu vermeiden.
3. Das Verbot, private Sportwetten an im EU-Ausland konzessionierte Anbieter zu vermitteln, ist daher rechtswidrig. - Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil v. 23.11.2006 - Az.: 1 K 2676/04
- Verwaltungsgericht Arnsberg, Beschluss v. 12.10.2007 - Az.: 1 L 726/07
- Verwaltungsgericht Arnsberg, Beschluss v. 13.03.2008 - Az.: 1 L 29/08
- Verwaltungsgericht Arnsberg, Beschluss v. 05.03.2008 - Az.: 1 L 12/08