Urteile nach Gerichten
- Bundesverwaltungsgericht , Beschluss v. 30.03.2007 - Az.: 6 B 13.07
- Leitsatz:
Ein verbotenes Fun-Games nach § 6a SpielVO liegt auch dann vor, wenn lediglich ein einmaliger Einsatz erbracht wird. Für die Beurteilung als verbotenes Fun-Game ist es ebenso unerheblich, ob der Spieler "nachmünzen" kann oder nicht.
Entscheidend ist vielmehr, ob der Spieler die Möglichkeit hat, den eingesetzten Beitrag - auch in Form eines Punktekontos - zurückzugewinnen.
- Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 19.07.2000 - Az.: 1 BvR 539/96
- Leitsatz:
1.Das Betreiben einer öffentlichen Spielbank ist, solange diese Tätigkeit nicht gesetzlich verboten und privaten Unternehmen zugänglich ist, Ausübung eines Berufs im Sinne von Art. 12 Abs. 1 GG.
2.Beschränkungen des Zugangs zu diesem Beruf sind zulässig, wenn mit ihnen wichtige Gemeinwohlbelange verfolgt werden und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt ist.
3.Die Regelungen des baden-württembergischen Spielbankenrechts von 1995 und 1996 über die Trägerschaft der öffentlichen Spielbanken in Baden-Baden und Konstanz sind mit dem Grundrecht der Berufswahlfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar und nichtig, weil sie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht wahren. - Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 10.01.2006 - Az.: 1 BvR 939/05
- Leitsatz:
1. Die Anordnung auf Aufsetzung eines in Kraft getretenen Gesetzes (hier: der Lotteriestaatsvertrag) kommt nur dann in Betracht, wenn es zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist.
2. Allerdings sind mit einer gesetzlichen Regelung einhergehende wirtschaftliche Nachteile Einzelner im Allgemeinen nicht geeignet, die Aussetzung von Normen zum gemeinen Wohl zu begründen. Dies ist nur anders sein, wenn die unmittelbare Gefahr besteht, dass ein Gewerbebetrieb unter Geltung und Vollzug der gesetzlichen Regelung, deren einstweilige Aussetzung beantragt ist, vollständig zum Erliegen käme und ihm dadurch ein Schaden entstünde, der im Falle der späteren Feststellung der Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Regelung nicht mehr rückgängig gemacht werden könnte.
3. Im vorliegenden Fall haben die Antragsteller eine solche unmittelbare Gefahr nicht ausreichend substantiieren können. - Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 26.03.2007 - Az.: 1 BvR 2228/02
- Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 22.10.2007 - Az.: 1 BvR 973/05
- Leitsatz:
1. Auch das staatliche Sportwetten-Monopol in Niedersachsen ist verfassungswidrig.
2. Ein staatliches Monopol für Sportwetten ist mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG nur vereinbar, wenn es konsequent am Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren ausgerichtet ist. Es gelten die Ausführungen des BVerfG-Urteils vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01. - Bundesverfassungsgericht , Urteil v. 22.11.2007 - Az.: 1 BvR 2218/06
- Leitsatz:
Die Entscheidung des BVerwG (Urt. v. 21.06.2006 - Az.: 6 C 19.06) hinsichtlich der räumlichen Reichweite von DDR-Sportwetten-Genehmigungen verletzt Art. 12 GG und wird daher aufgehoben.
- Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 27.12.2007 - Az.: 1 BvR 3082/06
- Leitsatz:
Die im einstweiligen Rechtsschutz ergangenen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen sind mit der verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Gewährleistung des Eilrechtsschutzes vereinbar. Der Fall weicht insofern von der Entscheidung des BVerfG (Beschl. v. 27. April 2006 - Az.: 1 BvR 223/05) ab.
- Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 27.12.2007 - Az.: 1 BvR 2578/07
- Leitsatz:
Die im einstweiligen Rechtsschutz ergangenen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen sind mit der verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Gewährleistung des Eilrechtsschutzes vereinbar, auch wenn die Verwaltungsgerichte im Hinblick auf die im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO vorzunehmende Abwägung zwischen dem öffentlichen Vollziehungsinteresse und dem privaten Interesse an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Hauptsacherechtsbehelfs allein auf einen Verstoß gegen das Verbot der Vermittlung anderer als der vom Land Niedersachsen zugelassener Wetten (§ 284 StGB i.V.m. § 3 NLottG, § 16 NLottG) abstellen.
- Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 21.01.2008 - Az.: 1 BvR 2320/00
- Leitsatz:
Ein staatliches Monopol für Sportwetten ist mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG nur vereinbar, wenn es konsequent am Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren ausgerichtet ist.
- Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 14.10.2008 - Az.: 1 BvR 928/08
- Leitsatz:
Die Regelungen des Glücksspiel-Staatsvertrages zum gewerblichen Spielvermittler sind verfassungsgemäß.