Urteile nach Gerichten
- Landgericht Bremen, Urteil v. 20.12.2007 - Az.: 12 O 379/06
- Leitsatz:
1. Sportwetten dürfen in Deutschland nur mit einer deutschen Lizenz angeboten oder vermittelt werden. Verstöße gegen dieses gesetzliche Verbot sind zugleich Wettbewerbsverletzungen.
2. Eine DDR-Genehmigung entfaltet räumliche Wirkung nur für die örtliche Niederlassung des Geschäftsbetriebes,
berechtigt aber nicht den Abschluss von Sportwetten über das Internet.
- Landgericht Bremen, Urteil v. 27.12.2007 - Az.: 1 O 2375/06
- Leitsatz:
1. bwin steht kein Schadensersatz für das (rechtswidrige) Verbot der Trikot-Werbung (Werder Bremen) zu, denn es fehlt am erforderlichen Verschulden der zuständigen Ordnungsbehörde.
2. Die zuständige Ordnungsbehörde, die das Verbot erlassen hat, hat ihr Ermessen nicht offenkundig oder erheblich überschritten, da sie den Vorgaben der höchsten Gerichte ihres Landes gefolgt ist und sich in dem vom EuGH eröffneten Rahmen gehalten hat.
- Landgericht Bremen, Urteil v. 31.07.2008 - Az.: 12 O 333/07
- Landgericht Bremen, Urteil v. 11.11.2010 - Az.: 12 O 399/09
- Leitsatz:
Das Anbieten von Online-Sportwetten und die Bewerbung dafür im Fernsehen ist wettbewerbswidrig, wenn dies entgegen den Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrages ohne behördliche Erlaubnis geschieht. Dabei ist es unerheblich, ob der Einsatz für die Teilnahme am Spiel maximal 50 Cent beträgt.
- Landgericht Bremen, Urteil v. 11.11.2010 - Az.: 12 O 399/09
- Leitsatz:
Ohne behördliche Genehmigung ist die TV-Werbung für Internet-Sportwetten unlauter und damit wettbewerbswidrig. Etwas anderes gilt auch dann nicht, wenn die Spielteilnahme von 50 Cent nicht überschritten wird.
- Amtsgericht Bruchsal, Beschluss v. 02.11.2005 - Az.: 3 Ds 260 Js 14831/04 AK 32/05
- Leitsatz:
1. § 284 StGB ist mit dem Europäischem Gemeinschaftsrecht nicht zu vereinbaren und ist damit keine wirksame Grundlage für eine Strafbarkeit.
2. Die bloße Vermittlung von Sportwetten im Inland für eine ausländische Firma fällt nicht unter die Tathandlungen des § 284 Abs.1 StGB ("veranstalten, halten oder bereitstellen").
3. Es ist fraglich, ob es sich bei Sportwetten angesichts des erheblichen Wissens-Elements überhaupt um Glücksspiel handelt.
4. Da die Zulässigkeit von Sportwetten bis heute rechtlich umstritten ist, liegt ein unvermeidbarer Verbotsirrtum vor. - Bundesfinanzhof, Urteil v. 02.04.2008 - Az.: II R 4/06
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 01.04.2004 - Az.: I ZR 317/01
- Leitsatz:
1. Zur Frage eines Wettbewerbsverstoßes durch ein Glücksspielunternehmen, das im Besitz einer Erlaubnis eines anderen EU-Mitgliedstaates ist und über das Internet Glücksspiele auch für inländische Teilnehmer bewirbt und veranstaltet.
2. Zur Störerhaftung eines Presseunternehmens, das in einem solchen Fall neben einem im Rahmen seines Internetauftritts veröffentlichten redaktionellen Artikel die als Hyperlink ausgestaltete Internetadresse des Glücksspielunternehmens angibt. - Bundesgerichtshof, Urteil v. 11.10.2001 - Az.: I ZR 172/99
- Leitsatz:
1. Eine noch nach DDR-Recht erteilte Sportwetten-Lizenz entfaltet Wirkung im gesamten Bundesgebiet.
2. Eine Vermittlung von Sportwetten für ein nach DDR-Recht lizensierten Sportwetten ist daher nicht wettbewerbswidrig. - Bundesgerichtshof, Urteil v. 23.06.2005 - Az.: III ZR 4/04
- Leitsatz:
Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Unternehmer, der Verbrauchern unter falschem Namen Gewinnmitteilungen zukommen läßt, "Sender" einer Gewinnzusage nach § 661a BGB ist (im Anschluß an die Senatsurteile vom 7. Oktober 2004 - III ZR 158/04 - NJW 2004, 3555 und vom 9. Dezember 2004 - III ZR 112/04 - NJW 2005, 827).