Online-Fußball-Manager von "bild.de" ist verbotenes Glücksspiel

Verwaltungsgerichtshof

Beschluss v. 13.04.2010 - Az.: 10 CS 10.453

Leitsatz

Bei dem von "bild.de" veranstaltetem Fußball-Manager-Spiel im Internet, bei welchem der Teilnehmer bis zu 100.000,- EUR gewinnen kann, handelt es sich um verbotenes Glücksspiel. Die Entscheidung über den Gewinn hängt dabei überwiegend vom Zufall ab, die Geschicklichkeit des Spielers hat nur wenig Einfluss auf die Gewinnmöglichkeit.

Sachverhalt

Die Klägerin veranstalte im Internet ein Fußball-Manager-Spiel. Für die Teilnahme wurde zu Beginn ein Entgelt in Höhe von 8,- EUR gezahlt. Die Teilnehmer erhielten ein bestimmte Anzahl von Fußballspielern zugelost und konnten sich im Laufe der Saison weitere Spieler dazu kaufen und andere wieder verkaufen. Jeden Spieltag legten sie auf dem Portal die Aufstellung ihrer Teams fest und wurden nach dem Spieltag von einer externen Jury bewertet. Wer zu Saisonende die meisten Punkte erzielte, konnte bis zu 100.000,- EUR gewinnen.

Die bayerische Regierung erließ gegen die Klägerin einen Verbotsbescheid, da sie die Durchführung des Internet-Fußball-Manager Spiels für rechtswidrig hielt. Gegen diesen Bescheid ging die Klägerin vor und ersuchte gerichtliche Hilfe.

Entscheidungsgründe

Die Richter wiesen die Klage ab.

Sie erklärten, dass das Online-Spiel gegen die glücksspielrechtlichen Vorschriften verstoße. Es handle sich deshalb um ein verbotenes, öffentliches Glücksspiel, da für das Mitspielen ein Entgelt verlangt werde, mit dem eine Gewinnchance erworben werde. Dabei hänge die Entscheidung über den Gewinn überwiegend vom Zufall ab, da es an jedem Spieltag ungewiss sei, welchen Ausgang dieser nehme.

Die Geschicklichkeit des Teilnehmers habe nur sehr wenig Einfluss auf die Gewinnmöglichkeit. Das Spiel sei in vieler Hinsicht mit Toto vergleichbar.