Möbelwerbung mit Preis-zurück-Garantie bei EM-Titel-Gewinn unlauter
Leitsatz
Die Werbung "8 Tage lang alle Möbel und Küchen gratis, wenn wir Europameister werden! Für alle Einkäufe an diesen 8 Tagen zahlen wir den Kaufpreis zurück" ist unlauter, weil damit eine unsachliche Beeinflussung auf die Entscheidungsfreiheit der Kunden vorliegt.
Sachverhalt
Ein Möbelmarkt bewarb ein Aktion während der Fußball-Europameisterschaft mit folgendem Text:
"8 Tage lang alle Möbel und Küchen gratis, wenn wir Europameister werden! Wir garantieren: Für alle Einkäufe an diesen 8 Tagen zahlen wir den Kaufpreis komplett zurück, wenn die deutscher Herren-Fußball-Nationalmannschaft bei der EM 2008 Europameister werden!" |
Der Kläger war der Auffassung, dass die Reklame gegen das Wettbewerbsrecht verstoße und begehrte daher Unterlassung.
Entscheidungsgründe
Die Richter gaben dem Kläger Recht.
Die Bewerbung der Verkaufsaktion sei geeignet, den Verbraucher in unangemessener unsachlicher Weise zu beeinträchtigen. Mit dem Gewinnspiel locke die Beklagte die Kunden nicht nur in ihr Unternehmen, sondern verlocke sie auch zu Kaufabschlüssen, die sonst erst später getätigt hätten. Darin liege ein direkter Kaufzwang.
Bei den Angeboten handle es sich auch um hochwertige Waren, die ein besonders große Anlockwirkung auf den Kunden ausübten. Im Hinblick auf den Preiserlass würde der Verbraucher Käufe vorziehen, die er sonst möglicherweise nie vorgenommen hätte. Vor allem komme hinzu, dass der Kunde durch die Begrenzung der Aktion auf 8 Tage unter Zeitdruck gesetzt werde. Diese Zeitspanne sei sehr knapp bemessen, um sich einen zuverlässigen Angebotsüberblick zu verschaffen.
Diese fehlende ausreichende Zeit, um sich über die verschiedenen Angebote zu orientieren, in Verbindung mit dem verlockenden Preiserlass unter nicht unwahrscheinlichen Bedingungen, reiche aus, um die Kaufentscheidung des Kunden zugunsten der Beklagten anzunehmen und damit gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts zu stoßen.